Sicherheit der Volkszählung 2011
Die Sicherheit, der Datenschutz unde die Geheimhaltung der im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen statistischen Daten ist durch die Vorschriften mehrerer Gesetze geregelt.
Dies sind neben dem, aus Anlass der Volkszählung 2011 geschaffenen, Zensusgesetz 2011 ergänzend mehrere schon vorhandenen Gesetze wie u.a. das Bundesstatistikgesetz (Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke) und ergänzend noch das Bundesdatenschutzgesetz .
Da es bei der Volkszählung 2011 Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte gibt wird die Datensicherheit bei dieser Volkszählung besonders im Focus liegen. Die Beschränkungen wurden aufgrund des öffentlichen Interesses von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft an Daten zur Bevölkerung sowie zur Wohnsituation und Arbeitssituation gelockert.Solche
Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
erfordern einer zusätzlichen verfassungsgemäßen gesetzlichen
Grundlage. Dazu wurde das Zensusgesetz
2011 verabschiedet.
Eine besondere Sicherheit bestand bereits vorher schon in der
Vorgabe des Volkszählungsurteils,
daß
niemals Einzeldaten von Bürgern bzw. Einwohnern von der amtlichen
Statistik an andere Staatliche Stellen weitergegeben werden dürfen.
Nach dem Bundesstatistikgesetz
gilt auch bei der Volkszählung 2011 der zentrale
Grundsatz, dass alle Einzelangaben der Befragten geheim zu
halten sind. Diese Angaben dienen allein statistischen
Zwecken
und dürfen weder an private noch staatliche Stellen
weitergegeben werden.
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